Diese Laubsackbetten wurden für die Vermögenssteuer nach heutigem Geldwert auf Fr. 1000.- geschätzt. Nach 1851 wurden während fast 100 Jahren die Klöster im Kanton Solothurn durch Steuern ganz zu verarmen gesucht. Nebst der ordentlichen Staats- und Gemeindesteuer hatten sie eine Sonder-Schulsteuer zu bezahlen, obwohl das Kloster unentgeltlich eine Schule führte. Die jährliche Steuer vom Vermögen in toter Hand war ein Ersatz für die wegfallende Erbschaftssteuer beim Tod einer Schwester, denn die einzelne Schwester besass kein Vermögen, nur das Kloster als Gemeinschaft.